Mieterportal

Parlament bestimmt Mietzinserlass

Nachdem einige Versuche zuvor noch gescheitert sind, hat der Ständerat am Montag nun dem Mietzinserlass für Gewerbemieter zugestimmt.

Gemäss der Motion sollen Geschäftsmieter, die Ihr Geschäft aufgrund der behördlichen Massnahmen schliessen mussten, nun für diese Zeit nur noch 40% der Miete schulden. Die restlichen 60% soll der Eigentümer tragen. Diese Regelung gilt für Geschäftsmieten von bis zu 20’000 Franken im Monat. Betriebe, die nur teilweise geöffnet haben konnten, sollen in begrenztem Umfang ebenfalls von einem Mietzinserlass profitieren können.

Die Heinzer Immobilien ist schon seit Beginn der Corona-Pandemie mit beiden Seiten (Eigentümer und Mieter) im Gespräch. Erfreulicherweise konnten wir bereits für viele Geschäftsmieter individuelle Lösungen finden. Diese behalten auch ihre Gültigkeit.

Da das definitive Gesetz vermutlich erst Ende Jahr ausgearbeitet sein wird und die Regelung folglich erst in ein paar Monaten in Kraft tritt, werden wir als Verwaltung auch weiterhin den Ansatz der individuellen, proaktiven Lösungen verfolgen.

An dieser Stelle möchten wir all unseren Eigentümern aber auch unseren Mietern für Ihre Kompromissbereitschaft danken.

Ihr Heinzer Immobilien + Treuhand AG Team


Verwandte Beiträge