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Online Meldungen
Notfall
Bei Notfällen (Heizungsstörung, Wasserschaden, etc.) ist sofort die Verwaltung oder der Hauswart zu informieren. Um im Schadensfall teure Folgeschäden abwenden zu können dürfen Sie auch selbständig einen Handwerker aufbieten, sofern Sie die Verwaltung und den Hauswart nicht innert nützlicher Frist erreichen können.
Was ist passiert? | Wer ist zuständig? | Tel.-Nr. |
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Feuer | Feuerwehr | 118 |
Einbruch / Diebstahl / Bedrohung | Polizei | 117 |
Unfall | Sanität | 144 |
Rohrleitungsbruch | Wasserwerk / Feuerwehr | 188 |
Schlüssel verloren | Schlüsselservice | |
Störung bei TV / Internetanschluss | Provider (Cablecom, Swisscom, etc.) |